Grundsteuererhöhung, alles top?

In der Stadtverordnetenversammlung am 13.2.2020 hat die Koalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen den Haushalt 2020 und die Erhöhung der Grundsteuer B von 535 auf 630 Prozentpunkte beschlossen. Mit 630 Prozentpunkte führt Eppstein gemeinsam mit Bad Soden die Spitze der Grundsteuer in der Region an. Während der vergangen 13 Jahre wurde die Grundsteuer vier Mal um insgesamt 174 % erhöht. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 13,4 %.
Nicht viel besser sieht es in unseren Nachbarkommunen aus. Diese enormen Steuererhöhungen haben sich von der übrigen Wirtschaftsentwicklung in unserem Land völlig abgekoppelt.
Eine wesentliche Ursache ist die allgemeine Unterfinanzierung der Kommunen durch Bund und Land.

Die Kommunen erhalten von der Einkommensteuer lediglich 15 %. Dieser Steueranteil entstammt noch von Zeiten, als Frauen vorwiegend zu Hause die Kinder betreuten. Die Kinderbetreuung ist inzwischen die größte Deckungslücke der Kommunen. Nach Zahlung der Landeszuschüsse für die Kinderbetreuung verbleibt in Eppstein immer noch ein Fehlbetrag von 5,3 Millionen Euro, der durch allgemeine Steuereinnahmen der Stadt gedeckt werden muss.
Generationen zuvor blieben die Frauen zur Kinderbetreuung zu Hause. Ohne berufliche Beteiligung der Frauen würde unsere Wirtschaft kollabieren. Der berufliche Arbeitseinsatz der Frauen ist ein wesentlicher Beitrag des Wohlstandes in unserem Land. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss auf hohem Niveau gewährleistet werden. Ein Beispiel: 60 % der Medizinstudenten sind weiblich. Wollten Sie auf künftige medizinische Leistungen verzichten, weil Frauen besser zu Hause bleiben sollten? Die FWG fordert eine Reform der kommunalen Einnahmenzuweisungen.
Die FWG erkennt auch einen dringenden Prüfungsbedarf in den Prioritäten und der Organisation der Stadt. Die Nachbarkommune Niedernhausen, mit ähnlichen Verhältnissen wie Eppstein, organisiert die Dienstleistungen mit etwa 6 Millionen Euro = 20 % geringeren Ausgaben und bietet zusätzlich den Freizeitwert eines Freischwimmbades, mit einem jährlichen Zuschuss von ca. 800.000 €. Die FWG regte im Jahr 2017 einen Vergleich bei der Kinderbetreuung an. Hierbei konnte eine Verbesserung der Abrechnungsmodalitäten erzielt werden.

Bernd Fuchs