Zur Deckung der Ausgaben des Jahres 2020 soll die Grundteuer B von 535 auf 630 Prozentpunkte steigen. Während der vergangenen 13 Jahre wurde die Grundsteuer vier Mal um insgesamt 174 % erhöht. Dies entspricht einer durchschnittlich jährlichen Steigerung von 13,4 %. Diese enormen Steuererhöhungen haben sich von der übrigen Wirtschaftsentwicklung in unserem Land völlig abgekoppelt. Es gibt hierzu folgende Ursachen:
- Eine Unterfinanzierung der Kommunen durch Bund und Land.
Bund und Land verabschieden Gesetze, Verordnungen die von den Kommunen zu erfüllen sind, ohne dass deckungsfähige Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wir nennen nur beispielhaft: Die gebührenfreie Überlassung der Kinderbetreuung in den Kindergärten für die Vormittage durch das Land Hessen im Jahr 2019 mit beträchtlichen Deckungslücken für die Kommunen. Das Onlinezugangsgesetz durch den Bund usw. - Unterschiedliche Prioritäten der Kommunalpolitik in Bezug auf die Gestaltungen und Organisation der Dienstleistungen.
Die FWG verweist unter Punkt zwei auf einen Vergleich mit unserer Nachbarkommune Niedernhausen. Niedernhausen hat mit etwa 14.700 Einwohnern ähnliche Verhältnisse, ebenfalls auf fünf Ortsteile verteilt. Die Nachbarkommune organisiert die Dienstleistungen mit etwa 6 Millionen Euro = 20 % geringeren Ausgaben und bietet zusätzlich den Freizeitwert eines Freischwimmbades mit einem jährlichen Zuschuss von ca. 800.000 €. Die FWG empfiehlt dem Magistrat einen detaillierten Organisationsvergleich.
Die Abschaffung der Straßenbeiträge wurde interfraktionell fast einstimmig gewünscht. Die Freien Wähler hatten sich sehr für die erforderliche Gegenfinanzierung interessiert. Die Verwaltung hatte für die ersten Jahre keine Erfordernis einer Gegenfinanzierung durch Steuererhöhungen gesehen. Nun wird ein geringer Anteil der Steuererhöhung mit grundhaften Straßenerneuerungen begründet.
Eppstein nutzt seit September 2019 einen Behelfskindergarten mit angemieteten Containern. Die Anmietung eines Container-Kindergartens ist mit relativ hohe Kosten verbunden. Die FWG bittet daher die Behelfslösung möglichst kurz zu fassen. Bei der Erstellung eines endgültigen Kindergartens sollten die Möglichkeiten von Holzmodulbauten geprüft werden. Diese Gebäude sind vergleichsweise günstig, haben gute Dämmwerte gegen Kälte und Hitze und eine rasche Fertigstellung, innerhalb von vier bis sieben Monate nach Baugenehmigung.
Der Kindergarten sollte in Vockenhausen gebaut werden, denn dort ist der Mangel an Betreuungsplätzen und eine Ergänzungsmöglichkeit für Ehlhalten, sollte dort die Kapazität des Kindergartens vorübergehend nicht ausreichen.
Die Altstadt wirkt auf Besucher unbelebt. Abhilfe kann durch eine deutliche Steigerung des Tagestourismus erreicht werden. Die Tagestouristen kommen entweder mit der S-Bahn oder mit dem PKW. Die Besucher mit PKW würden dann die bereits vorhandenen Parkplätze im Bereich der ehemaligen Bushaltestelle an der B 455 nutzen. Für den Besuch der Burg und Altstadt führt der Hin- und Heimweg über die westliche Burgstraße.
Eine Erhöhung des Straßenverkehrsaufkommens auf der Burgstraße durch einen Kindergarten an der katholischen Kirche wäre in Bezug auf eine Steigerung des Tagestourismus kontraproduktiv.
Der Haushalt 2020 wird von der Kommunalaufsicht nur mit Einreichung des Jahresabschlusses 2018 genehmigt. Der Jahresabschluss 2018 wurde dem Magistrat noch nicht vorgelegt.
Der letzte geprüfte Jahresabschluss liegt den Stadtverordneten vom Jahr 2011 vor. Die finanziellen Verhältnisse werden leider nicht transparent dargeboten.
Die FWG enthält sich in der Abstimmung der Haushaltssatzung und Festsetzung der Hebesätze.