Der Magistrat wird gebeten,
- die im Lageplan markierte Fahrbahnverengung zu entfernen.
- die Baumbepflanzung in der im Lageplan markierten Fahrbahnverengung fachgerecht an eine geeignete Stelle zu versetzen.
Begründung:
Grundsätzlich werden Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb der Ortschaft begrüßt, sofern diese einen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Die im Lageplan markierte Fahrbahnverengung ist nicht geeignet, diesem Anspruch gerecht zu werden. Die Fahrbahnverengung war bereits mehrfach – ganz offensichtlich – Gegenstand eines Unfallgeschehens und weist auch derzeit erhebliche Beschädigung durch verkehrsbedingte Fremdeinwirkungen auf.
Die Fahrbahnverengung ist so platziert, dass von nördlicher Richtung kommende Autofahrer unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit erst in den Kurvenbereich der weiteren Straßenführung Einblick nehmen können, wenn sie die Fahrbahnverengung bereits größtenteils umfahren haben und sich vollständig auf der Gegenfahrbahn befinden. Eine Geschwindigkeitsreduzierung wird mit den übrigen Fahrbahnverengungen ausreichend gewährleistet. Diese waren – soweit ersichtlich – bisher auch nicht Gegenstand eines Unfallgeschehens und tragen insgesamt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Dr. Friedhelm Fischer, Bernd Fuchs, Pascal Wölfle