Rede der FWG Eppstein zur Haushaltssatzung 2021

Die Aufstellung des Haushaltes 2021 erfolgt unter dem starken Einfluss ungewisser Entwicklungen durch die Corona-Pandemie. Dies spiegelt sich sehr in den Minderungen der Steuerertragserwartungen bezüglich Einkommen- und Gewerbesteuer wider. Bei diesen beiden Steuern wurden die Ansätze gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1,8 Millionen Euro reduziert. Der Gesamtfehlbetrag in Höhe von voraussichtlich 3,4 Millionen Euro verweist auf weitere negative Entwicklungen, als nur Mindererträge der Steuereinnahmen.

Die größten Fehlbeträge verzeichnen die Kommunen in den Kinderbetreuungen. Bei der Stadt Eppstein steigt der Zuschussbedarf um 600 TEuo auf rund 5 Millionen Euro. Der Staat erzielt hohe Steuererträge, wenn beide Elternteile berufstätig sind. An diesen Steuererträgen werden die Kommunen nicht in angemessenem Anteil beteiligt. Eine Steuerreform zugunsten der Kommunen in diesem Zusammenhang ist längt überfällig.

Die FWG stellt ein, seit vielen Jahren bestehendes, Strukturdefizit der Stadt fest. Die Nachbarkommune Niedernhausen hat einige hundert Einwohner mehr, ebenfalls fünf Ortsteile, fünf Feuerwehrhäuser, fünf Friedhöfe usw. Selbst die Steuererträge sind fast identisch. Jedoch hat die Nachbarkommune rund 5 Millionen Euro geringere Aufwendungen pro Jahr und dies bei dem Freizeitangebot eines Freibades.

Die Quellen der Unterschiede lassen sich ermitteln. Sicherlich dürften teilweise Entscheidungen von vor Jahren ursächlich sein, deren Folgewirkungen uns in der Gegenwart und Zukunft begleiten werden. Jede Verwaltung hat ihr eigenes Verwaltungskonzept. In Bezug auf die Personalkosten der Teilhaushalte lassen sich Organisationsunterschiede erkennen. Hier ist die jeweilige Koalition gefordert, der Opposition fehlen die Details und die Entscheidungsbefugnisse.

Die voran gegangenen Beratungen lassen leider keine Verbesserung der Entwicklungen erwarten. Zwei Beispiele:

  1. In der Ortsbeiratssitzung von Niederjosbach wurde ein Prüfantrag beschlossen, ob im Zusammenhang mit der Glasfaserverlegung aufgebrochene, asphaltierte Bürgersteige auf städtischen Kosten der gesamte Asphalt durch Verbundpflaster in Niederjosbach ersetzt wird. In der darauf folgenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde nicht mehr geprüft, sondern von der Ausschussmehrheit beschlossen, dass im gesamten Stadtgebiet die asphaltierten Bürgersteige durch Verbundpflaster ersetzt werden und hierfür der Haushaltsansatz um 75.000 € erhöht wird. Unsere Nachfrage, wie hoch denn die Gesamtkosten der Maßnahme sind, blieb unbeantwortet. Eine derartige Vorgehensweise ist in der Privatwirtschaft undenkbar.
  2. Die Verlängerung des Stromkonzessionsvertrages wird von der Mehrheit des HFA beschlossen, ohne dass zuvor mögliche Alternativen nur ansatzweise beraten werden.

Nach unserer Auffassung sind vor jedem Beschluss, mögliche Alternativen mit den Vor- und Nachteilen und der finanziellen Auswirkungen zu prüfen. Dies gilt auch bei der nächsten größeren Entscheidung zur Gestaltung des Bereiches Embsmühle im Zusammenhang mit einem neuen Kindergarten. Das Wesentliche sind Alternativen der Gesamtnutzung und nicht Bebauungsvarianten.

Die Strukturen sind dringend neu zu ordnen, damit auch Rücklagen für schlechte Zeiten, wie z. B. eine Pandemie, gebildet werden können. Im Gegensatz zu vielen Kommunen in der Region, konnte die Stadt Eppstein bisher leider keine Rücklagen bilden. Aus Sicht der FWG wären erste Schritte hierzu eine Überarbeitung der Organisationsabläufe und ein kostenbewusster Umgang mit Planungsaufträgen.

Die FWG begrüßt, dass der Haushalt Mittel enthält für die Planung eines Rad- und Fußwegs zwischen Eppstein und Bremthal bis zum Gewerbegebiet West.
Wir begrüßen, dass Gelder bereit stehen für den Neubau der Kindertagesstätte an der Embsmühle. In den nächsten Wochen wird zu diskutieren sein, ob darüber hinaus eine Gestaltung der Embsmühle in Betracht zu ziehen ist.
Wir begrüßen, dass in den Brandschutz in Eppstein weiterhin sinnvoll und zielführend investiert wird.
Wir hätten uns einen höheren finanziellen Anteil der Straßenunterhaltungsmaßnahmen gewünscht. Aber in diesem Sonderhaushaltsjahr muss diese Erfordernis um ein Jahr verschoben werden.

Die externen Einflüsse sind 2021 derart bedeutend, dass keine Einsparungsstrategie einen Haushaltsausgleich ermöglicht hätte. In der Gewichtung der externen Auswirkungen und der internen Strukturverbesserungsmöglichkeiten gab es in der Fraktion unterschiedliche Einschätzungen; in einem Jahr mit außerordentlichen Belastungen und ungewissen Entwicklungen der Plandaten.

Der Verwaltung danken wir für die Aufstellung des Haushaltsplans.

Die FWG hat keinen Fraktionszwang. Es wurde die Abstimmung für die Fraktionsmitglieder freigegeben, mit einzelnen Zustimmungen bzw. Enthaltungen.