Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass an der ersten Haltelinie der Ampel auf der B455 – von Fischbach kommend – ein vorgeschaltetes Rotlicht errichtet wird.
Alternativ wird gebeten zu prüfen, ob ein solches Rotlicht bereits vor der Einmündung zur Fischbacher Straße angebracht werden kann, um die jederzeitige Ausfahrt der Einsatzfahrzeuge der dortigen Rettungswache zu gewährleisten.
Begründung:
Es kann regelmäßig beobachtet werden, dass Fahrzeuge auf der B455 von Fischbach kommend, trotz eines entsprechenden Hinweisschildes, die erste Haltelinie bei Rotlicht überfahren und erst an der eigentlichen Ampel halten. Dadurch wird den aus der Staufenstraße/EDEKA ausfahrenden Fahrzeugen Platz weggenommen und es kommt zu unnötigen Verzögerungen bzw. durch querstehende Fahrzeuge zu vermeidbaren Gefährdungen.
Gleiches Problem haben im Berufsverkehr die Rettungsfahrzeuge der dortigen Rettungswache, da die Einmündung zur Fischbacher Straße zugestellt wird.