Antrag: Änderungsantrag zum Bebauungsplan N 100 Eppstein-Niederjosbach

Zwischen Kreuzheck und Hollergewann, Vorlage 0572/2019

Der Magistrat wird gebeten den Bebauungsplan N 100 Eppstein-Niederjosbach „Zwischen Kreuzheck und Hollergewann“, Vorlage 0572/2019 wie folgt zu ändern:

Die Einschränkungen der Anzahl der Garagen/Carports in dem Bebauungsplan werden ersatzlos gestrichen. Es handelt sich um den Text:
„Je Wohngebäude ist die Errichtung maximal einer Garage und maximal eines Carports oder alternativ die Errichtung von maximal zwei Carports und dafür keiner Garage zulässig. Die in die Wohngebäude integrierten Garagen werden nicht auf die höchst zulässige Zahl der Garagen angerechnet“, auf der Seite 8, Bedingungen 4.1 zweiter Absatz und Seite 35, Bedingungen 8.4 dritter Absatz.

Begründung:

Der neue Bebauungsplan N 100 soll eine Verdichtung der vorhandenen Wohnsiedlung in Eppstein-Niederjosbach zwischen Kreuzheck und Hollergewann ermöglichen. Im Wesentlichen sollen künftig pro Liegenschaft zwei bis drei Wohnungen ermöglicht werden.
In der vorgenannten Wohnsiedlung sind einige Liegenschaften mit zwei Garagen vorhanden. Den Eigentümern wurden Gestaltungsmöglichkeiten gewährt, Beispiele: Garagen im Gebäude, am Gebäude, im hinteren Grundstücksbereich usw.. Auch im Neubaugebiet „Hollergewann“ wurden bei einigen Liegenschaften zwei Garagen erbaut. Beide Wohnsiedlungen haben eine hohe Wohnqualität. Es gibt dort noch attraktive unbebaute Grundstücke bzw. Verdichtungsmöglichkeiten. Die Nutzer der neuen Wohnungen/Häuser sollten die gleichen Komfortmöglichkeiten erhalten, wie die derzeitigen Bewohner, deshalb ist die Einschränkung auf eine Garage pro Wohngebäude in dem neuen Bebauungsplan zu annullieren.
Die Möglichkeit, einen PKW in einer Garage parken zu können, erhöht den Komfort und mindert bei Fahrtbeginn den Energiebedarf bei heißen oder kalten Wetterbedingungen (geringerer Bedarf an Klimatisierung/ Heizung. Außerdem wird die Installation von Ladeboxen für E-Mobile vereinfacht.
Eine übermäßige Verdichtung (auch mit Garagen) ist durch die Bebauungskennzahlen des Bebauungsplans nicht möglich. Die derzeitige Gestaltung der Wohnsiedlung wird erhalten bleiben.