Antrag: Schadenersatz ggü. RMV geltend machen/Eppsteiner Finanzbeitrag 2025 teilweise einbehalten

Der Magistrat wird gebeten,

  1. den Eppsteiner Beitrag für/an das Nahverkehrsunternehmen RMV für 2025 um 30% zu kürzen.
  2. bei gleichbleibender Schlechtleistung soll diese Kürzung auch in den Folgejahren beibehalten werden.
  3. prüfen zu lassen, ob ein Wegfall der Zwischentakte bei der S2 deren Pünktlichkeit und Verlässlichkeit gewährleisten kann.

Begründung

Zu 1 & 2:
Die Leistungserbringung des RMV insbesondere bzgl. der S-Bahn-Line 2 ist mindestens mangelhaft, wenn nicht gar ungenügend.

Erneut und gehäuft seit Ende der Schulferien kommt es regelhaft zu Verspätungen und nahezu regelhaft zu Ausfällen.

Beispielhaft sei Montag, der 18. August dargestellt (Pünktlich zum Schulbeginn):
07:08 Uhr Richtung Frankfurt: Ausgefallen
07:38 Uhr Richtung Frankfurt: Ausgefallen
Am 25.8. ist nachmittags gar nichts Richtung Eppstein gefahren.

Ausfälle und Verspätungen sind an der Tagesordnung. Verlässliche Planung ist unmöglich!
In der offiziellen Berechnung der Pünktlichkeit werden nur Züge erfasst, die mehr als 5:59 Min verspätet sind. Alles andere gilt als pünktlich. Ausgefallene Bahnen fließen gar nicht in die Statistik ein – irgendwie logisch: was gar nicht fährt kann auch nicht verspätet sein…
(Quelle: www.adac.de/news/test-oepnv-ausfaelle-verspaetungen/).
Der 30%-Kürzungsvorschlag orientiert sich an den Ergebnissen der ADAC-Untersuchung für Frankfurt/den RMV.

Wir sind der Ansicht, dass eine Nicht- oder Schlechtleistung nicht vollständig bezahlt werden muss. Der RMV muss verstehen, dass es so nicht mehr geht.

Zu 3:
Während der Sperrung des Tunnels in Frankfurt fuhren die Bahnen ohne Zwischentakte pünktlich.
Es ist zu überlegen, ob zukünftig und übergangsweise grundsätzlich auf die Zwischentakte verzichtet werden sollte, wenn dafür die Verlässlichkeit und Pünktlichkeit der Haupttakte gewährleistet werden kann. Was nutzt ein Zwischentakt von 15 Minuten, wenn der Haupttakt 11 Minuten verspätet ist?