Anfrage: Evaluation verkehrsberuhigte Zone Eppstein Altstadt

Wir bitten den Magistrat um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie erfolgt die Evaluation der Maßnahme B (Verkehrsberuhigung Altstadt Eppstein) aus Beschlussvorlage 0252/2024?
  2. Wann darf mit einem (Zwischen-)Ergebnis der Evaluation und entsprechendem Bericht in der Stadtverordnetenversammlung gerechnet werden?
  3. Gibt es bereits erste Ergebnisse, die berichtet werden können?
  4. Nach welchen Kriterien erfolgt die Evaluation? Welche Ziele müssen erreicht werden, damit die Maßnahme als erfolgreich gewertet werden kann?
  5. Unter Bezug auf den Leserbrief in der EZ vom 17.06.2025 mit dem Titel: „Altstadt im Schritttempo? Leider noch nicht.“:
    1. Es wird kritisiert, dass die Gehwege befahren werden. Aus Sicht der anfragenden Fraktion ist dies zulässig, da in einem verkehrsberuhigten Bereich alle öffentlichen Verkehrsflächen gleichberechtigt durch alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden dürfen. Ist diese Auffassung korrekt?
    2. Welche Maßnahmen werden durchgeführt, damit die Vorgaben einer verkehrsberuhigten Zone eingehalten werden?

Vielen Dank!