Hessische Landesregierung schwächt die Demokratie

Kommunalrechtsreform gegen Parteienvielfalt und Mitwirkungsrechte!

Eppstein, 24. November 2024  Die hessische Landeregierung hat jüngst einen Vorschlag zur Reform des Kommunalrechts vorgelegt. Die hessische CDU bewirbt dies in ihrer Pressemitteilung vom 14.11. mit „Demokratie vor Ort stärken: Modern. Selbstverantwortlich. Passgenau.“

Neben sicher sinnvollen Maßnahmen wie der Möglichkeit zu videobasierten Sitzungen, stößt insbesondere ein Vorschlag bitter auf: Durch eine Änderung des Wahlauszählungsverfahrens vom modernen, fairen und seit Jahren angewandten Hare-Niemeyer-Verfahren soll zukünftig und ab der Kommunalwahl 2026 das d’hondtsche Höchstzahlverfahren Verwendung finden. Dieses bevorzugt systematisch die Sitzzuteilung für starke Fraktionen und schwächt kleinere Stimmanteile. So gibt auch der hessische Innenminister der CDU unumwunden zu, dass einer „Zersplitterung der Parlamente entgegenwirkt werden solle“ und man gerade keine prozentuale Sperrklausel schaffen wolle. Aber stimmt das? Nein, denn tatsächlich werden nur kleinere Parteien benachteiligt, einer Zersplitterung wird so u.E. nicht entgegengewirkt!

Warum ist das so?

„Das D’Hondt-Verfahren begünstigt stärkere Parteien zum Nachteil schwächerer Parteien. Die Verzerrungen entstehen bei der Abrundung der Quotienten, die bei der Umrechnung von Stimmen in Sitze auftreten. Abrundungsverluste treffen Schwache mehr als Starke.

Die Abrundungsverluste des D’Hondt-Verfahrens sind für kleinere Parteien stark spürbar, für stärkere Parteien fallen sie weniger ins Gewicht. Einen gelegentlichen Ausgleich durch Aufrundungsgewinne kennt das Verfahren nicht. Die Verzerrungen des D’Hondt-Verfahrens schlagen auf das gesamte Wahlergebnis durch. Starke Parteien werden begünstigt und schwache benachteiligt!

Die Beurteilung von Begünstigungen und Benachteiligungen orientiert sich am Idealanspruch einer Partei, also daran, dass der Anteil an den Gesamtsitzen derselbe ist wie der Anteil der Stimmen der Partei an den Gesamtstimmen. Die Sitzzahl einer Partei muss ganzzahlig sein, ihr Idealanspruch ist es fast nie. Abweichungen der Sitzzahlen von den Idealansprüchen sind also unvermeidlich, sie können zugunsten einer Partei ausfallen oder zu ihrem Nachteil. Diese sollten sich die Waage halten, wenn ein Verfahren wiederholt eingesetzt wird.

Ein Sitzzuteilungsverfahren ist unverzerrt, wenn bei mehrfachen Anwendungen des Verfahrens jede Partei erwarten kann, dass positive und negative Differenzen von Sitzzahlen und Idealansprüchen sich ausgleichen und im Durchschnitt Null ergeben. Zum Beispiel ist das Sainte-Laguë-Verfahren unverzerrt, wie auch das Hare/Niemeyer-Verfahren.

Das D’Hondt-Verfahren ist dagegen verzerrt. Seine Sitzverzerrungen sind systematische Verfahrenseffekte und nicht den Zufälligkeiten des unvermeidlichen Rundungsschritts geschuldet. Sie lassen sich zahlenmäßig vorhersagen.“ (Quelle: Wikipedia, abgerufen: 18.11.2024; hier auszugsweise dargestellt).

Was bedeutet das nun für Eppstein?

Nimmt man die Wahlergebnisse der letzten beiden Kommunalwahlen als Basis würden sich folgende Verschiebungen in den Mandaten ergeben:

2021: CDU 17 (+1), Grüne 7 (0); FWG 6 (0); SPD 5 (0); FDP 3 (-1)

2016: CDU 17 (+1), SPD 6 (0); FWG 6 (0); Grüne 4 (-1); FDP 4 (0)

Es ist klar erkennbar, dass jedes Mal die stärkste Partei (CDU) bevorzugt wird.

Noch deutlicher wäre es in den Ortsbeiräten 2021: Hier würde z.B. die FWG 2 Mandate verlieren (Ehlhalten und Niederjosbach) und die FDP wäre nur noch in Niederjosbach vertreten (-3). Gewinner: fast ausschließlich die CDU (+4).

Knapp 8% der Stimmen reichen nach dem von der Landesregierung gewählten Zählverfahren nicht mehr für einen Sitz im Ortsbeirat… Wenn das keine intransparente Sperrklausel ist!

Obwohl es also zwei von drei Berechnungsverfahren gibt, die die Sitzzuteilung unverzerrt, also so nah wie möglich am Stimmergebnis vornehmen und damit für hohe Stimm- und Wahlgerechtigkeit sorgen, wählt die Landesregierung das im Vergleich ungeeignetste und unfairste Zählverfahren für Ihre Kommunalrechtsreform. Und der Koalitionspartner SPD macht das auch noch mit!

Wir fordern die Landesregierung daher auf, von dieser „Reform“ des Kommunalrechts unverzüglich Abstand zu nehmen! Die Kollegen der Eppsteiner CDU und SPD fordern wir auf, bei ihren Parteikollegen in Wiesbaden vorstellig zu werden, um dieser Reform so nicht zuzustimmen!

Magnus Fischer