Der neue Bebauungsplan N 100 Niederjosbach umfasst den Bereich von der Straße Kreuzheck bis Hollergewann und vom Ende der östlichen Bebauungsgrenze bis einschließlich der Gartenstraße und endet am älteren Ortskern Obergasse. Es betrifft nach Schätzung der FWG etwa 700 Grundstücke. Die Gestaltung der Gärten wird in den Planungsunterlagen des neuen Bebauungsplans heftig kritisiert: „Arten- und blütenreiche Gärten mit naturnahen Strukturen sind im Gebiet nur zu einem sehr geringen Teil vorhanden.“ Eine große Mehrheit standortfremde Gehölze wäre vorhanden. Nicht einmal zehn Gärten würden den Gestaltungsvorstellungen der Planer entsprechen!
Andererseits gibt das Planungsbüro eine Vorschlagsliste zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern vor. In der Vorschlagsliste werden beispielsweise mächtige Laubbäume empfohlen, die ausgewachsen 40 Meter Höhe erreichen. Die Grundstücke im Wohnquartier sind überwiegend für diese großen Laubbäume zu klein. Ausgewachsen entwickeln diese Bäume eine enorme Beschattung auf das Grundstück des Besitzers und der Nachbargrundstücke. Eine derartige Beschattung wäre völlig kontraproduktiv für eine Nutzung der Dachflächen für regenative Energien (Photovoltaik). Im Herbst würden die Nachbarn mit reichlich Laub „beglückt“,verstärkte Dachrinnenreinigungen wären erforderlich.
Darüber erfolgen Bindungen für die Bepflanzung von Bäumen und Sträuchern in vorgegebenen Zonen an Grundstücksgrenzen, etwa zwischen „Zeilring“ und „Am Honigbaum“, „Nassauer Straße“ und „Kurfürstenstraße“.
Wusste das Planungsbüro nicht, dass in diesen Zonen Kanaltrassen der Stadt verlaufen? Genau über diese Kanaltrassen könnten nun die mächtigen Laubbäume gepflanzt werden.
Trotz einer separaten interfraktionellen Beratung wurden diese Planungsmängel nicht behoben und am 30. September in der Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit beschlossen;
nur die FWG stimmte wegen der nicht behobenen Mängel dagegen. Im Ortsbeirat Niederjosbach mussten alle Ortsbeiratsmitglieder des Wohnquartiers die Sitzung, wegen möglicher Befangenheit, verlassen: Sieben Ortsbeiratsmitglieder verließen die Sitzung, zwei stimmten für den neuen Bebauungsplan.
Im ersten Entwurf des Bebauungsplans sollte auf jedem Grundstück nur eine Garage bei Neubauten gestattet sein, unabhängig von der Grundstücksgröße. Zwischen Gartenstraße und Bezirksstraße sollte noch eine zusätzliche Hausreihe ermöglicht werden. Durch Einsprüche von Anwohnern und der FWG konnten diese Vorgaben gestrichen werden. Das reine Wohngebiet wird in ein allgemeines Wohngebiet geändert, in dem auch Läden und Gaststätten gestattet sind. Es soll eine Durchmischung, eine „Stadt der kurzen Wege“, möglich werden. Niederjosbach ist ein kleiner Stadtteil von Eppstein, in dem Lebensmittelgeschäfte des täglichen Bedarfs im Ortskern fußläufig erreichbar waren.
Es findet nun eine Phase der Planungsveröffentlichung im Bürgerbüro in Eppstein bis 19. November 2021 statt. Die FWG fordert die Betroffenen auf: „Nutzen Sie als Betroffener des Bebauungsplans diese Möglichkeit und prüfen Sie Ihre Betroffenheit!“ Alle Anwohner des Planungsgebietes können Einsicht nehmen: „Sie haben die Möglichkeit zur Stellungnahme (Änderungsanregungen oder Widersprüche). Nutzen Sie auch diese Möglichkeit!“
Bernd Fuchs