Neuer Gasversorgungsvertrag im Jahr 2024?

Der aktuelle Gaskonzessionsvertrag hat eine Laufzeit bis zum 1. Halbjahr 2024. Zwei Jahre vor dem Ende der Laufzeit ist dem Gasversorger eine Ausschreibungsabsicht mitzuteilen. Nach der Kommunalwahl wird sich entscheiden, ob überhaupt eine Ausschreibung erfolgt und welches Zukunftskonzept in der Ausschreibung berücksichtigt wird. Die Erdgasversorgung ist eine Brückentechnologie. Erdgas kann in einem beliebigen Mischungsverhältnis mit synthetischem Gas bzw. Biogas gemischt genutzt werden. Erdgas kann zu einem späteren Zeitpunkt völlig durch regenative Gase ersetzt werden, daher ist der Ausbau des Gasversorgungsnetzes sinnvoll.

Die FWG hat seit November 2020 in mehreren Straßen von Eppstein Umfragen über das Interesse an der Gasversorgung durchgeführt. Wir konnten ein überwiegendes Interesse an der Möglichkeit eines Gashausanschlusses feststellen, nur rund 20 % der Befragten hatten kein Interesse an Gas. In Eppstein sind viele Straßen ohne Gasversorgung. In Ehlhalten und in der Kernstadt, südlich der Bundesstraße, Staufenstraße, Müllerwies, Gimbacher Straße usw. fehlt komplett eine Gasversorgung. Ganz unverständlich ist uns das Verhalten der Stadt im Zusammenhang mit der grundhaften Straßenerneuerung in der Gimbacher Straße. Nach Rücksprache mit einem Geschäftsführer eines kommunalen Energieversorgungsunternehmen, ob der Einbau einer Gasleitung im Zusammenhang mit einer grundhaften Straßenerneuerung sinnvoll ist, auch wenn diese Straße erst nach einigen Jahren an das Gasversorgungsnetz angeschlossen wird, erhielten wir die Antwort: „Der Einbau einer Gasleitung ist durchaus sinnvoll, wenn ein überwiegendes Interesse der Anlieger vorliegt. Im Zuge von Straßenerneuerungen ist eine Verlegung einer Gasleitung kostengünstig, da hier lediglich 1/3 der üblichen Kosten anfallen.“ Die von uns befragten Hausbesitzer in der Gimbacher Straße haben ein überwiegendes Interesse an einer Gasversorgung. Die Stadt plant, nach heutigem Stand, keine Gasleitung zu verlegen.