Der Magistrat wird gebeten, die Stellplatzsatzung zu aktualisieren. Die Verwaltung soll einer interfraktionellen Arbeitsgruppe Vorschläge für eine neue Stellplatzsatzung vorlegen. Die Arbeitsgruppe gestaltet die Satzung nach den angestrebten Stadtentwicklungszielen.
Begründung:
Die Stellplatzsatzung wurde zum 1.6.1995 in Kraft gesetzt und entspricht nicht mehr den aktuellen Entwicklungen. Die Kommunen haben unterschiedliche Stellplatzsatzungen, die geeignet sind Stadtentwicklungsziele zu beeinflussen. Daher soll die Verwaltung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe Vorschläge vorlegen. Die Arbeitsgruppe gestaltet die Satzung nach den angestrebten Stadtentwicklungszielen.